Willkommen zu Teil 8B unserer Serie rund um die neue QPR 2026. 👋
In Teil 8A ging es um das Warum und die Grundlogik der neuen Qualitätsprüfung. Heute wird es konkret: Wie läuft der Prüfungstag ab, wer wird geprüft und was schaut sich der Medizinische Dienst in den fünf Qualitätsbereichen genau an?
Ankündigung und Vorbereitung
Regelprüfungen werden in der Regel zwei Werktage vorher schriftlich angekündigt – vorbehaltlich der zum Prüfzeitpunkt geltenden gesetzlichen Regelung.
Der Medizinische Dienst fordert dafür eine Liste aller versorgten Personen an. Diese wird nach Teilgruppen sortiert.
Enthalten sind unter anderem:
- ✅ Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
- ✅ Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- ✅ Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
- ✅ Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V
Wichtig: Anlassprüfungen, zum Beispiel bei Beschwerden oder Hinweisen, sowie Wiederholungsprüfungen können unangemeldet erfolgen.
Die Stichprobe: 9 Personen
Bei Regelprüfungen werden in der allgemeinen ambulanten Pflege insgesamt neun versorgte Personen in vier Teilgruppen geprüft. So sollen verschiedene Versorgungssituationen abgebildet werden.
Gruppe A
Personen mit beeinträchtigter Mobilität und beeinträchtigter Kognition – maximal zwei Personen.
Gruppe B
Personen mit beeinträchtigter Mobilität, aber ohne beeinträchtigte Kognition – maximal zwei Personen.
Gruppe C
Personen mit beeinträchtigter Kognition, aber ohne beeinträchtigte Mobilität – maximal zwei Personen.
Gruppe D
Personen mit aufwändiger häuslicher Krankenpflege, zum Beispiel Absaugen, Beatmung, Trachealkanüle oder chronische Wunden – maximal drei Personen.
Die Auswahl erfolgt per Zufallszahl. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, wird nicht beliebig aufgefüllt. Die Prüfung findet trotzdem statt.
Nicht in der Stichprobe enthalten sind reine Haushaltshilfe, reine Leistungen nach § 45a/b SGB XI sowie reine Beratungsbesuche.
Ablauf des Prüfungstags
Die Prüfung dauert in der Regel einen Tag. In der Praxis kann der Ablauf beispielhaft so aussehen:
- 🕗 08:00 Uhr – Eröffnungsgespräch mit der PDL
- 🕣 08:30 Uhr – Stichprobenziehung nach den Gruppen A bis D
- 🕘 09:00 Uhr – Hausbesuche als Kernelement der Prüfung
- 🕐 13:00 Uhr – Fachgespräche mit den Pflegekräften
- 🕑 14:00 Uhr – internes Teamgespräch der Prüfer
- 🕝 14:30 Uhr – Abschlussgespräch mit vorläufiger Bewertung und Empfehlungen
Hausbesuche erfolgen nur mit Einwilligung der versorgten Person. Lehnt eine Person die Einwilligung ab, entstehen ihr daraus keine Nachteile.
Die Einbeziehung weiterer Personen richtet sich nach dem festgelegten Stichprobenverfahren. Ein beliebiges Auffüllen findet nicht statt.
Was wird beim Hausbesuch geprüft?
Beim Hausbesuch gleicht der Medizinische Dienst ab, ob die dokumentierte Versorgung mit der tatsächlichen Versorgung übereinstimmt.
Geprüft beziehungsweise betrachtet werden unter anderem:
- 👀 Zustand der Person, Umgebung, Hilfsmittel und Hygiene
- 🗣️ Gespräch mit der versorgten Person zu Zufriedenheit und Wünschen
- 🤝 Gespräch mit Angehörigen zur Belastung und Zusammenarbeit
- 🆕 Risikoerkennung, zum Beispiel Überforderung, Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung
- 📄 Abgleich der Dokumentation mit der gelebten Praxis
- 🚨 Umgang mit Destabilisierung und vorhandene Notfallkonzepte
Die 5 Qualitätsbereiche der neuen QPR
Die Prüfung umfasst fünf Qualitätsbereiche. Die Qualitätsbereiche 1 bis 4 beziehen sich auf die personenbezogene Prüfung. Qualitätsbereich 5 ist einrichtungsbezogen.
Bewertet wird über Leitfragen statt über reine Einzelkriterien.
Qualitätsbereich 1 – Unabhängig von vereinbarten Leistungen
Dieser Bereich wird mit A bis D bewertet.
Geprüft werden unter anderem:
- Aufnahmemanagement
- Risikoerkennung
- Sturzrisiko
- Dekubitusrisiko
- Mangelernährung
- Dehydration
- Reaktion auf Destabilisierung
Der Pflegedienst trägt hier Mitverantwortung für die Sicherheit – auch über den konkreten Auftrag hinaus.
Qualitätsbereich 2 – Individuell vereinbarte Leistungen nach SGB XI
Auch dieser Bereich wird mit A bis D bewertet.
Geprüft werden ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen, zum Beispiel:
- Mobilität
- Kognition
- Kommunikation
- Verhalten und psychische Lagen
- Körperpflege
- Ernährung und Trinken
- Ausscheidung
- Alltag und soziale Kontakte
- Anleitung und Beratung
Qualitätsbereich 3 – Ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V
Dieser Bereich wird ebenfalls mit A bis D bewertet. Jede verordnete Leistung wird einzeln betrachtet.
Dazu zählen unter anderem:
- Wundversorgung
- Injektionen
- Blutzuckerkontrolle
- Medikamentengabe
- Infusionen
- Kompression
- Katheterversorgung
- Stomaversorgung
- PEG-Versorgung
- Absaugen
- Beatmung
Entscheidend ist die fachgerechte Durchführung nach ärztlicher Verordnung.
Qualitätsbereich 4 – Sonstige Qualitätsaspekte
Dieser Bereich wird nicht mit A bis D bewertet. Es erfolgt lediglich eine Dokumentation.
Im Fokus stehen unter anderem:
- Zusammenarbeit mit Angehörigen
- Erkennen von Überforderung
- Hinweise auf Gewalt
- Hinweise auf Vernachlässigung
- Hinweise auf Unterversorgung
Dieser Bereich ist vor allem als Gesprächsangebot gedacht und dient der Beratung und Sensibilisierung.
Qualitätsbereich 5 – Qualitätsmanagement und Hygiene
Dieser Bereich ist einrichtungsbezogen und wird nicht mit A bis D bewertet, sondern mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“.
Geprüft werden insbesondere:
- internes Qualitätsmanagement
- Behebung von Defiziten
- Fallbesprechungen
- Pflegevisiten
- interne Audits
- Qualitätszirkel
- Umsetzung von Expertenstandards
- Hygiene nach KRINKO-Empfehlungen
- Hygieneplan und Schutzkleidung
- Qualifikation und Aufgaben der PDL
Hinweis: Für außerklinische Intensivpflege und psychiatrische häusliche Krankenpflege gelten teilweise abweichende Stichproben- und Prüflogiken.
Das Fachgespräch meistern
Das Fachgespräch ist eine zentrale Chance, die eigene Kompetenz sichtbar zu machen. Es ist gleichrangig zur Dokumentation.
So gelingt das Fachgespräch
- ✅ Klienten und deren individuelle Situation kennen
- ✅ Entscheidungen fachlich begründen
- ✅ Praxisbeispiele aus dem Alltag nennen
- ✅ Personenzentrierung deutlich machen
- ✅ ehrlich bleiben, wenn etwas nicht bekannt ist
Das sollte vermieden werden
- ❌ Nervosität und Hektik
- ❌ Schuldzuweisungen gegenüber Kollegen
- ❌ Spekulationen oder Raten
- ❌ nachträgliches Anpassen der Dokumentation am Prüfungstag
Wichtig ist: Aussagen müssen fachlich schlüssig und in sich stimmig sein. Widersprüchliche Aussagen können nicht positiv gewertet werden.
Abrechnungsprüfung
Die Abrechnung ist fester Bestandteil jeder Prüfung.
Der Prüfzeitraum umfasst mindestens sieben Tage und sollte möglichst auch ein Wochenende enthalten.
Besonders wichtig ist: Die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden muss zur erbrachten Leistung passen.
Bei Auffälligkeiten geht der Bericht auch an die Pflegekasse.
Nach der Prüfung
Nach der Prüfung erhält der Pflegedienst einen schriftlichen Prüfbericht. Dieser liegt in der Regel innerhalb von drei Wochen vor.
Bei Feststellungen der Kategorien C oder D können ein Maßnahmenplan und eine Stellungnahme erforderlich werden. Die Frist hierfür beträgt in der Regel 14 Tage.
Bei schwerwiegenden Mängeln, zum Beispiel Exsikkose oder Dekubitus, erfolgt eine sofortige Meldung an die Pflegekassen.
Wichtig ist, die Ergebnisse im Team zu besprechen, Maßnahmen umzusetzen und aus der Prüfung zu lernen.
Kurz erklärt für Auszubildende
- 1️⃣ Die Stichprobe umfasst bis zu neun Personen in vier Gruppen.
- 2️⃣ Kern der Prüfung sind die Hausbesuche.
- 3️⃣ Qualitätsbereich 1 bis 3 werden mit A bis D bewertet.
- 4️⃣ Qualitätsbereich 4 wird dokumentiert, aber nicht mit A bis D bewertet.
- 5️⃣ Qualitätsbereich 5 ist einrichtungsbezogen und wird mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet.
- 6️⃣ Das Fachgespräch ist eine wichtige Chance, Kompetenz zu zeigen.
Fazit
Die neue QPR-Prüfung ist ein strukturierter Prüfungstag mit dem Menschen im Mittelpunkt.
Das Wichtigste in Kürze:
- 🎲 neun Personen in vier Teilgruppen bei der allgemeinen ambulanten Pflege
- 🏠 Hausbesuche als zentrales Element
- 🗂️ Qualitätsbereiche 1 bis 4 personenbezogen
- 🏢 Qualitätsbereich 5 einrichtungsbezogen
- 🗣️ Fachgespräch auf Augenhöhe
- 📋 Abrechnungsprüfung als fester Bestandteil
Wer seine Klienten kennt, fachlich sauber arbeitet und die Versorgung nachvollziehbar erklären kann, geht deutlich entspannter in die Prüfung.
Reiner Henrich
Die PflegedienstProfis GmbH
🌐 clever-nurses.de


Super Artikel, danke dafür!