Der Qualitätsausschuss Pflege hat bundeseinheitliche Empfehlungen zur Gestaltung von Gewaltschutzprozessen beschlossen – und das betrifft auch ambulante Pflegedienste.
Zentral ist die Entwicklung eines einrichtungsindividuellen Gewaltschutzkonzepts. Dieses soll:
- präventive Maßnahmen enthalten
- klare Meldewege definieren
- Mitarbeitende sensibilisieren und schützen
Wichtig für die Praxis
Es entstehen keine neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Die Empfehlungen dienen als Orientierungsrahmen und sollen eine bürokratiearme Umsetzung ermöglichen.
Fazit
Das Thema Gewaltschutz rückt stärker in den Fokus – aber mit dem Ziel, Strukturen zu verbessern, nicht zusätzliche Bürokratie aufzubauen.

