Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) rücken die Expertenstandards des DNQP wieder stärker in den Mittelpunkt der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD). Besonders der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ wird bei kommenden Prüfungen eine deutlich größere Rolle spielen.

Für ambulante Pflegedienste bedeutet das: Die Prüfer werden verstärkt darauf achten, ob das Thema Sturzprävention systematisch im Pflegeprozess verankert ist. Es reicht also nicht aus, das Risiko nur einmal zu dokumentieren. Entscheidend ist, ob eine strukturierte Einschätzung des Sturzrisikos, eine individuelle Maßnahmenplanung und eine regelmäßige Evaluation tatsächlich stattfinden.

 

 

 

Typische Prüffragen werden zum Beispiel sein:

  • Wurde das Sturzrisiko fachlich eingeschätzt?
  • Sind konkrete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe geplant und dokumentiert?
  • Werden Mitarbeitende zu diesem Thema geschult?
  • Wird nach einem Sturz ein Ereignis analysiert und die Pflegeplanung angepasst?

Gerade in der ambulanten Pflege kommt es häufig vor, dass Stürze im häuslichen Umfeld passieren – etwa durch Teppiche, schlechte Beleuchtung oder ungeeignetes Schuhwerk. Deshalb erwarten Prüfer zunehmend, dass Pflegekräfte auch die Wohnumgebung und Alltagsrisiken aktiv in die Beratung einbeziehen.

Für Pflegedienste empfiehlt es sich deshalb, die eigenen Konzepte, Dokumentationsstandards und Mitarbeiterschulungen zur Sturzprophylaxe zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Wer hier sauber arbeitet, reduziert nicht nur das Risiko für Pflegebedürftige, sondern ist auch deutlich entspannter in der nächsten MD-Prüfung.

Mein Tipp: Prüfen Sie intern einmal, ob Ihre Sturzrisiko-Einschätzung, Maßnahmenplanung und Mitarbeiterschulungen noch dem aktuellen Stand des DNQP-Expertenstandards entsprechen.