Der Qualitätsausschuss Pflege hat bundeseinheitliche Empfehlungen zur Gestaltung von Gewaltschutzprozessen beschlossen – und das betrifft auch ambulante Pflegedienste.

Zentral ist die Entwicklung eines einrichtungsindividuellen Gewaltschutzkonzepts. Dieses soll:

  • präventive Maßnahmen enthalten
  • klare Meldewege definieren
  • Mitarbeitende sensibilisieren und schützen

Wichtig für die Praxis

Es entstehen keine neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Die Empfehlungen dienen als Orientierungsrahmen und sollen eine bürokratiearme Umsetzung ermöglichen.

Fazit

Das Thema Gewaltschutz rückt stärker in den Fokus – aber mit dem Ziel, Strukturen zu verbessern, nicht zusätzliche Bürokratie aufzubauen.